EU verlagert mit dem KI-Omnibus die KI-Regeln für Roboter in die Maschinenverordnung und verschiebt Pflichten bis August 2028
Der Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft. Hochrisiko-Pflichten gelten nun ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und ab dem 2. August 2028 für KI in Produkten. Maschinen einschließlich Industrierobotern fallen in ein schlankeres KI-Verordnungsregime, die inhaltlichen Anforderungen wandern per delegiertem Rechtsakt in die Maschinenverordnung.

Die Europäische Union hat neu geregelt, wie ihr KI-Gesetz auf Roboter und andere Maschinen wirkt. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital-Omnibus zur KI, wurde am 8. Juli 2026 von Europäischem Parlament und Rat angenommen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft. Sie ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die EU-Luftsicherheitsverordnung und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Für Roboterhersteller sind zwei Änderungen entscheidend. Die erste betrifft den Zeitplan. Nach der KI-Verordnung von 2024 sollten die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme aus Anhang III ab dem 2. August 2026 gelten, jene für KI als Sicherheitsbauteil von Produkten nach Anhang I, darunter Maschinen, ab dem 2. August 2027. Der Omnibus verschiebt diese Termine auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028, also um 16 beziehungsweise 12 Monate.
Eigener Pfad für Maschinen
Die zweite Änderung ist struktureller Natur. Der Omnibus verschiebt die Maschinenverordnung in Anhang I der KI-Verordnung von Abschnitt A nach Abschnitt B. Für Produkte in Abschnitt B gelten laut geändertem Text nur Artikel 6 Absatz 1, Artikel 60a und die Artikel 102 bis 112 der KI-Verordnung. Ein Industrieroboter, dessen KI eine Sicherheitsfunktion übernimmt, wird damit nicht mehr direkt am Hochrisiko-Kapitel der KI-Verordnung gemessen. Stattdessen muss die Kommission bis zum 2. August 2028 delegierte Rechtsakte erlassen, die die einschlägigen KI-Anforderungen in die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III der Maschinenverordnung aufnehmen.
Welche Anforderungen übertragen werden, ist festgelegt: die Hochrisiko-Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt 2 der KI-Verordnung zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschlicher Aufsicht sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, dazu Artikel 17 zum Qualitätsmanagement, Artikel 19 zu automatisch erzeugten Protokollen, Artikel 72 zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Artikel 73 zur Meldung schwerwiegender Vorfälle. Laut Erwägungsgründen soll so ein mit der KI-Verordnung vergleichbares Schutzniveau erhalten bleiben, ohne für dasselbe Produkt zwei Regime zu schaffen.
Was ab Januar 2027 gilt
Die Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie von 2006 ab und gilt nach Angaben der Kommission ab dem 20. Januar 2027. Sie enthält bereits Regeln für lernende Systeme. Maschinen und Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten, die maschinelles Lernen zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen nutzen, stehen in Teil A ihres Anhangs I. Für sie ist eine benannte Stelle an der Konformitätsbewertung zwingend beteiligt. Die Erwägungsgründe verweisen auf Datenabhängigkeit, Undurchsichtigkeit, Autonomie und Vernetzung und stellen klar, dass konventionell programmierte Sicherheitssoftware nicht erfasst ist.
Daraus ergibt sich eine Reihenfolge. Ab Januar 2027 gilt für Roboter auf dem EU-Markt die neue Maschinenverordnung einschließlich Drittprüfung für ML-basierte Sicherheitsfunktionen. Bis August 2028 soll die Kommission KI-spezifische Anforderungen zu Daten, Protokollierung und Überwachung in dieselbe Verordnung einfügen. Hersteller durchlaufen dann ein Konformitätsverfahren bei Maschinen-Prüfstellen statt zwei.
Weitere Änderungen
Der Omnibus dehnt vereinfachte Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen auf kleine Mid-Caps nach der Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1099 aus. KMU und kleine Mid-Caps dürfen technische Dokumentation vereinfacht vorlegen, Erleichterungen beim Qualitätsmanagement gelten für alle KMU einschließlich Start-ups, und ein KI-Reallabor auf EU-Ebene gewährt ihnen vorrangigen Zugang. Die KI-Kompetenzpflicht der Unternehmen wird durch eine Unterstützungspflicht von Kommission und Mitgliedstaaten ersetzt, sogenannte Nudifizierungs-Apps werden verboten. Die Kommission hatte das Paket am 19. November 2025 vorgeschlagen, Parlament und Rat einigten sich am 7. Mai 2026 politisch.
- Hochrisiko-KI nach Anhang III
- KI-VO Art. 6 Abs. 2, Art. 113
- 2026-08-02
- 2027-12-02
- 16
- Hochrisiko-KI in Anhang-I-Produkten inkl. Maschinen
- KI-VO Art. 6 Abs. 1, Art. 113
- 2027-08-02
- 2028-08-02
- 12
- Geltung der Maschinenverordnung
- Verordnung (EU) 2023/1230
- 2027-01-20
- 2027-01-20
- 0
- Delegierte Rechtsakte zu Anhang III der Maschinenverordnung
- Verordnung (EU) 2026/1744
- Keine Daten
- 2028-08-02
- Keine Daten
Termine aus Verordnung (EU) 2024/1689, 2026/1744 und Angaben der Kommission. Verschiebung = Monate zwischen ursprünglichem und neuem Termin.
Stand: 1. Okt. 2026
Bedeutung für Maschinenbau und Mittelstand
Die europäische Robotik ist Maschinenbau: Knickarmroboter, Cobots, mobile Roboter und zunehmend Humanoide für Fabriken und Lager. Hersteller wie KUKA, ABB Robotics, Universal Robots, NEURA Robotics und ANYbotics liefern Systeme, in denen gelernte Wahrnehmung und Steuerung eine wachsende Rolle spielen. Für sie entfällt die Aussicht auf ein separates Konformitätsverfahren nach der KI-Verordnung ab August 2027; KI-Pflichten werden in den bekannten CE-Prozess eingebettet. Für mittelständische Maschinenbauer, die KI-Module in Anlagen integrieren, bedeutet das vor allem Planungssicherheit, aber auch die Aufgabe, bis Januar 2027 zu klären, ob ihre Sicherheitsfunktionen unter Teil A fallen.
Risiken
Der Inhalt der delegierten Rechtsakte ist offen, und die Frist am 2. August 2028 fällt mit dem Geltungsbeginn der Pflichten zusammen. Kommt die Kommission spät, bleibt wenig Zeit zur Umsetzung. Harmonisierte Normen zur Maschinenverordnung für ML-basierte Sicherheitsfunktionen sind noch in Arbeit, und wie viele benannte Stellen solche Systeme prüfen können, ist nicht öffentlich.
ROBOTNESS-Analyse
Mit der Verlagerung der Maschinen in Abschnitt B macht die EU die KI-Compliance von Robotern zu einer Frage der Produktsicherheit, was etablierte Maschinenbauer und ihre Prüfstellen gegenüber KI-getriebenen Neulingen begünstigt.
Dafür spricht, wo die Arbeit jetzt anfällt. Die Drittprüfung ML-basierter Sicherheitsfunktionen startet im Januar 2027 unter der Maschinenverordnung, KI-Anforderungen folgen per delegiertem Rechtsakt in derselben Verordnung. Wer lange Erfahrung mit CE-Kennzeichnung, Sicherheitstechnik und Audits benannter Stellen hat, kann das am leichtesten aufnehmen.
Das stärkste Gegenargument lautet, dass die Änderung alle entlastet, auch Start-ups. Ein Verfahren ist billiger als zwei, die Fristen sind länger, und für die verbleibenden KI-Pflichten gelten die Erleichterungen für KMU und kleine Mid-Caps.
Optimistisches Szenario: Die delegierten Rechtsakte kommen 2027 mit praktikablen Anforderungen, benannte Stellen bauen Kapazität auf, und Europa erhält einen berechenbaren Marktzugang für lernende Roboter, dem Kunden vertrauen. Das könnte zum Verkaufsargument gegenüber Importen werden.
Pessimistisches Szenario: Die Rechtsakte rutschen bis an die Frist im August 2028, Normen hinken hinterher, und unklar bleibt, wie eine zulässige lernende Sicherheitsfunktion aussieht. Der Einsatz von Humanoiden und mobilen Manipulatoren in Europa fiele dann hinter die USA und China zurück.
- 20. Januar 2027: Maschinenverordnung gilt, Prüfung ML-basierter Sicherheitsfunktionen durch benannte Stellen
- 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III
- 2. August 2028: Frist für delegierte Rechtsakte und Pflichten für KI in Anhang-I-Produkten
- Verordnung (EU) 2026/1744, Digital-Omnibus zur KI
- 8. Juli 2026
- Amtsblatt, 24. Juli 2026
- 27. Juli 2026
- 2. Dezember 2027 (bisher 2. August 2026)
- 2. August 2028 (bisher 2. August 2027)
- von Abschnitt A nach Abschnitt B des Anhangs I
- Änderung von Anhang III der Maschinenverordnung bis 2. August 2028
- 20. Januar 2027
- Erleichterungen für kleine Mid-Caps, EU-Reallabor
Warum das wichtig ist
Roboter sind rechtlich Maschinen, daher entscheidet der Omnibus, welches Regelwerk die KI in ihnen erfasst. Mit der Verschiebung in Abschnitt B vermeidet die EU ein Doppelregime, in dem Hersteller das Hochrisiko-Kapitel der KI-Verordnung und die Maschinenverordnung mit unterschiedlichen Unterlagen, Audits und Fristen hätten erfüllen müssen.
Zugleich verschiebt sich Einfluss. Benannte Stellen für Maschinen, Normungsgremien zur Maschinenverordnung und die Produktsicherheitsdienste der Kommission prägen künftig mit, was zulässige KI im Roboter bedeutet. Wer sich früh in diesen Gremien engagiert, kann die delegierten Rechtsakte mitgestalten; der VDMA und seine Mitgliedsunternehmen sind hier naheliegende Akteure.
Wettbewerbsanalyse
Etablierte Hersteller wie ABB Robotics, KUKA und Universal Robots verfügen über jahrzehntelange CE-Erfahrung und eingespielte Beziehungen zu Prüfstellen und profitieren am stärksten vom einheitlichen Verfahren. Start-ups wie NEURA Robotics und Humanoid, bei denen gelernte Steuerung im Zentrum steht, müssen bis Januar 2027 Kompetenz für die Prüfung ML-basierter Sicherheitsfunktionen aufbauen.
US- und chinesische Exporteure unterliegen beim Markteintritt denselben Regeln. Für Humanoide mit durchgängig gelernter Steuerung können Teil-A-Prüfung und künftige KI-Anforderungen eine höhere Hürde sein als für klassische Industriearme, was Markteinführungen in Europa verzögern könnte.
Bewertungskontext
Der Omnibus enthält keine Geldbeträge, doch die Höchstbußgelder der KI-Verordnung von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes sowie 15 Millionen Euro oder 3 Prozent zeigen, worum es im ursprünglichen Regime ging. Verschiebung und Umbau senken kurzfristige Compliance-Kosten, die Start-ups sonst vor den ersten Umsätzen getragen hätten.
Investoren in europäische Robotik sollten Zertifizierungsfähigkeit als Bewertungsfaktor behandeln. Ein Unternehmen mit klarem Weg durch die Teil-A-Prüfung für seine lernenden Sicherheitsfunktionen trägt weniger regulatorisches Risiko.
Folgen für die Lieferkette
Sicherheitsgerichtete Komponenten wie Sicherheitssteuerungen, Drehmomentsensoren, Sicherheitslaserscanner und zertifizierte Antriebe gewinnen an Wert, wenn gelernte Steuerung durch konventionelle Sicherheitsfunktionen begrenzt werden muss. Anbieter vorzertifizierter Sicherheitsmodule, viele davon aus dem deutschen Mittelstand, können Herstellern helfen, maschinelles Lernen aus der Sicherheitsfunktion herauszuhalten.
Benannte Stellen sind ein Engpass. Wie viele ML-basierte Sicherheitsfunktionen prüfen können, ist nicht öffentlich, die Nachfrage steigt ab Januar 2027. Prüfhäuser könnten zum begrenzenden Faktor für Produktstarts werden.
Worauf jetzt zu achten ist
Erstes Signal ist, wie benannte Stellen und Kommission zum 20. Januar 2027 mit Robotern mit ML-basierten Sicherheitsfunktionen umgehen, etwa über Leitlinien oder Empfehlungen für die Anwendung.
Zweites Signal sind Entwürfe der delegierten Rechtsakte zu Anhang III der Maschinenverordnung, drittes der Start der Anhang-III-Pflichten am 2. Dezember 2027.
Analystensicht
These: Der Omnibus macht KI-Compliance für Roboter in der EU zu einer Maschinensicherheitsaufgabe mit längerer Vorlaufzeit; das senkt kurzfristig Kosten und Unsicherheit, bündelt das Risiko aber bei Zeitpunkt und Inhalt der delegierten Rechtsakte.
Konfidenz: hoch bei den Rechtsfakten aus Amtsblatt und Kommissionsmitteilung, mittel bei den Marktfolgen, weil delegierte Rechtsakte und harmonisierte Normen noch nicht öffentlich entworfen sind.
Offene Fragen
Wann legt die Kommission Entwürfe der delegierten Rechtsakte zu Anhang III der Maschinenverordnung vor, und wird die Industrie vor August 2028 konsultiert?
Wie viele benannte Stellen werden ab Januar 2027 für die Prüfung ML-basierter Sicherheitsfunktionen nach Teil A benannt?
Wie werden Roboter eingestuft, die ML-basierte Wahrnehmung mit konventionellen Sicherheitssteuerungen kombinieren?